Individuelle Gesundheitsleistungen-kurz IGeL- sind Leistungen, für welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind.
Entschieden wird dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen in den Richtlinien nach §92 SGBV, der sowohl aus Vertretern der Krankenkassen, der Ärzte und der Krankenhäuser, als auch aus Vertretern der Patienten besteht. Es sind Leistungen, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinaus gehen.